Die Rehabilitation ist umso schwieriger, je körpernäher die Amputationshöhe ist. Das heißt, dass in der Regel Unterschenkelamputierte einfacher zu rehabilitieren sind und bessere Mobilitätssaussichten haben als Hüftexartikulierte.
Amputation im Beckenbereich
Amputationen im Beckenbereich führen zu einer erheblichen Einschränkung der funktionellen Leistungsfähigkeit. Der Patient ist in der Regel nur an Unterarmgehstützen mobil und in der Lage, mit einer Beckenkorbprothese lediglich kürzere Gehstrecken zu laufen. Zumutbar sind Tätigkeiten mit sitzendem Charakter, ohne lange Anmarschwege und unter Witterungsschutz. Nach dem Schwerbehindertengesetz liegt eine außergewöhnliche Gehbehinderung, kurz „aG“, vor.
Oberschenkelamputation
Mit einer suffizienten operativen Technik ist heute auch bei kürzeren Stümpfen eine prothetische Versorgung mit einem in der Regel tuberumgreifenden Schaft möglich. Hiermit sind auch durchaus kürzere bis mittlere Gehstrecken zu bewältigen. Vermieden werden sollten Tätigkeiten mit häufigem Gehen auf Treppen und Tätigkeiten, die Leiterstehen erfordern. Das Tätigkeitsprofil sollte üblicherweise sitzend mit der Möglichkeit zu gelegentlichem Laufen ausgerichtet sein, Anmarschwege sind zumutbar, Witterungsschutz wird empfohlen. Im Hinblick auf das Sitzen sind ggf. Stühle für eine operative Gelenkversteifung (Arthrodesestühle) sinnvoll. Im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes Merkzeichen „G“.
Kniegelenksexartikulation
Mit einer Knieexartikulation hat man einen voll belastbaren Stumpf, der gut prothetisch zu versorgen ist. Bei gut sitzender Prothese und normalen Stumpfverhältnissen sind Gehstrecken mittleren und auch längeren Ausmaßes möglich, Anmarschwege sind zumutbar. Tätigkeitsprofil möglichst ohne Nässe (Scheuergefahr). Im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes Merkzeichen „G“.
Unterschenkelamputation
Die Unterschenkelamputation ermöglicht die Nutzung des eigenen Kniegelenkes. Im Rahmen einer Unterschenkel-Kurzprothesenversorgung ist in Bezug auf die Berufswahl mittelschwere körperliche Tätigkeit zumutbar, die Tätigkeit kann in allen körperlichen Lagen verrichtet werden, wobei häufiges Arbeiten in der Hocke und in Zwangshaltungen vermieden werden sollte. Auch auf unebenem Gelände (Gartenbau etc.) ist ggf. mit einer Oberschaftversorgung ein normales Arbeiten möglich. Im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes Merkzeichen „G“.
Grundlagen
Amputationshöhen