Häufige Fragen

Antworten zur Rehabilitation

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Fragen?

Beantwortet auch die Stolperstein Sonderausgabe Rehabilitation. Fragen Sie in der Stolperstein Redaktion danach!

Viele Fragen zur Rehabilitation kommen immer wieder. Dr. Stefan Middeldorf hat die häufigsten zusammengefasst.

1. Darf der Patient während der Rehabilitation nach Hause?
Prinzipiell ist der Patient während der stationären Rehabilitation frei und darf selbstverständlich auch das Klinikgelände verlassen. Regelrechte Beurlaubungen müssen allerdings beim Kostenträger angemeldet werden. Beurlaubungen können Sicht sinnvoll sein, um zu testen, ob der Patient bereits wieder im häuslichen Umfeld zurechtkommt. Teilweise ist für den Patienten ein Besuch im häuslichen Umfeld auch aus psychischen Gründen sinnvoll. Die Schwere der Erkrankung und die Notwendigkeit der stationären Betreuung lässt dies jedoch für die meisten Patienten wenig sinnvoll erscheinen. Bei jüngeren Patienten, die bereits auch wieder eine Mobilität außer Haus erreicht haben, kann dies jedoch ein Thema sein. Allerdings haben die Patienten in der Regel auch am Wochenende Therapieprogramm, so dass dies abgesprochen werden muss.

2. Kann auch das private Umfeld des Patienten zur Rehabilitation beitragen?
Das häusliche Umfeld und die Unterstützung durch Verwandte und Bekannte kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Häufig ist es nur möglich, den Patienten prothetisch zu versorgen, wenn eine entsprechende Unterstützung im häuslichen Umfeld gewährleistet ist. Die Angehörigen werden, soweit in der Lage, in unserem Hause von den Ergotherapeuten und Krankengymnasten angelernt, dem Patienten beim Anziehen der Prothese zu helfen. Außerdem wird mit den Angehörigen die Umgestaltung des Wohnumfeldes besprochen und umgesetzt. Auch zur psychischen Stabilisierung des Patienten trägt das private Umfeld bei. Eine Entscheidung, ob der Patient überhaupt mit einer Prothese versorgt werden soll, ist manchmal davon abhängig, ob eine entsprechende Unterstützung im häuslichen Umfeld vorhanden ist.

3. Wer übernimmt die Kosten für eine Rehabilitation?
Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch die Träger der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung), sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

4. In welchen Fällen ist eine ambulante Rehabilitation möglich, wann eine stationäre nötig?
Generell sollten Amputierte immer stationär rehabilitiert werden. Eine Ausnahme können Maßnahmen sein, die bei schon länger amputierten Patienten mit Prothese zur "Auffrischung" erfolgen. Die Komplexität der notwendigen Maßnahmen kann in der Regel nur stationär gewährleistet werden. Zudem benötigen die Patienten in den ersten Wochen nach der Operation auch noch Maßnahmen aus dem Bereich der Pflege, die im häuslichen Umfeld so nicht zu garantiert werden können.

5. Kann ich mir die Rehabilitationsklinik als Patient selbst aussuchen?
Die Auswahl der Rehabilitationseinrichtung erfolgt durch den jeweils zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft), wenn ein entsprechender Antrag vom behandelnden Arzt oder dem Sozialdienst der Klinik gestellt wurde. Die Rehabilitation Amputierter erfolgt in der Regel wohnortnah. Eine direkte Einflussnahme des Patienten auf die Auswahl der Einrichtung sieht dieses Verfahren nicht vor. Dem mündigen Patienten kann aber aus unserer Sicht eindeutig geraten werden, selbst Initiative zu ergreifen, wenn eine seiner Meinung nach ungeeignete Einrichtung (zum Beispiel aus Konstengründen) ausgewählt oder vorgeschlagen wird.